Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Wunschagentur Dschini (Auftragnehmer) ist als Vermittler und Agentur tätig und nicht als Generalauftragnehmer bzw. Generalunternehmer. Sie unterstützt den Auftraggeber bei der Suche nach geeigneten Unternehmen/Dienstleistern für die Erfüllung von Wünschen oder die Durchführung von Veranstaltungen nach den Wunschvorstellungen des Auftraggebers. Sie berät den Auftraggeber bei der Auswahl und Beurteilung der unterschiedlichen Angebote. Die Wunschagentur Dschini bemüht sich, Unternehmen und Dienstleister zu finden, die den Wunschvorstellungen des Auftraggebers entsprechen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, bestimmte Wünsche zu erfüllen bzw. Unternehmen/Dienstleister zu finden, wenn diese nicht bereit sind, derartige Aufträge anzunehmen.Die Leistungen der Wunschagentur Dschini können wie folgt unterteilt werden:
1. Rechercheauftrag
Im Rahmen des Rechercheauftrags überprüft die Wunschagentur Dschini, in welcher Weise die Wunschvorstellungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Das Ergebnis des Rechercheauftrags ist ein Kostenvoranschlag, der die grundsätzliche Möglichkeit der Durchführung und den Rahmen der finanziellen Kosten enthalten soll. In diesem Bericht und Kostenvoranschlag werden keine Namen von Firmen und potenziellen Dienstleistern genannt. Ein Rechercheauftrag ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang der Recherchearbeiten. Vor Recherchebeginn wird der Auftraggeber darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Abgerechnet wird nach Stundensätzen. Im Rahmen der Durchführung des Rechercheauftrags können Drittkosten entstehen, die der Auftraggeber grundsätzlich zu bezahlen hat. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, welche Art der Drittkosten entstehen können.2. Auftrag zur Organisation des Wunsches des Auftraggebers
Dieser beinhaltet u. a. Organisation der Ablauf- und Einsatzplanung gemeinsam mit dem Auftraggeber und den Unternehmen bzw. Dienstleistern. Die endgültige Entscheidung über die Ablauf- und Einsatzplanung trifft der Auftraggeber. Er erteilt auch direkt die Aufträge an die Unternehmen/Dienstleister. Dies erfolgt nicht über die Wunschagentur Dschini. Die Wunschagentur Dschini ist lediglich als Vermittler bzw. im Auftrag und in Vollmacht für den Auftraggeber tätig. Das gleiche gilt für den Erwerb bzw. Anmietung von Gegenständen. Sofern die Wunschagentur Dschini tätig werden soll, so wird sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Auftraggebers tätig. Die Wunschagentur Dschini rechnet lediglich ein Agenturhonorar ab. Dabei werden die Kosten für den Rechercheaufwand verrechnet.3. Verbraucherschlichtung
Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir nehmen auch nicht freiwillig teil.4. Sonstiges
Sonstige Dienstleistungen im Rahmen der Wunscherfüllung müssen detailliert beschrieben werden. Zweifel bei der Auslegung von Zusatzaufträgen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Wunschagentur Dschini wird den Auftraggeber jedoch auf ihr bekannte, mögliche Schwierigkeiten und Alternativen hinweisen.- Neben dem vereinbarten Agenturhonorar für die Organisation/Durchführung eines Wunsches/einer Veranstaltung hat der Auftraggeber der Wunschagentur Dschini Drittkosten zu ersetzen. Diese Drittkosten können oft nur geschätzt werden. Sollte sich später herausstellen, dass die Kosten höher als veranschlagt waren, so hat der Auftrageber die höheren Kosten zu tragen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Zu den Drittkosten gehören auch die Folgekosten. Die Wunschagentur Dschini kann angemessene Vorschüsse für die Drittkosten verlangen. Das gilt insbesondere für die Fälle, wenn die Wunschagentur Dschini im Namen und im Auftrag des Auftraggebers handelt.
- Der Auftraggeber tritt letztlich mit den vorgeschlagenen Unternehmen bzw. Dienstleister in ein direktes Vertragsverhältnis. Welche der vorgeschlagenen Unternehmen bzw. Dienstleister der Auftraggeber auswählt, bleibt allein ihm überlassen. Die Wunschagentur Dschini hilft dem Auftragnehmer jedoch bei der Koordination zwischen den Unternehmen bzw. Dienstleistern und koordiniert ggf. die Ablaufplanung. Die Wunschagentur Dschini kann im Falle einer Beauftragung im Namen des Auftraggebers und dessen Vollmacht tätig werden.
- Sollten sich aufgrund von Wünschen des Auftraggebers oder aufgrund von Umständen, die die Unternehmen bzw. Dienstleister zu vertreten haben oder aufgrund höherer Gewalt Änderungen ergeben und hierdurch weitere Dienste der Wunschagentur Dschini erforderlich sein, so kann die Wunschagentur Dschini diese zusätzlichen Dienstleistungen in Rechnung stellen. Dies gilt auch bei der Verschiebung von Terminen aus oben genannten Gründen. Die Wunschagentur Dschini ist berechtigt, zusätzliche Arbeiten abzulehnen, wenn sie anderen Verpflichtungen nachkommen muss oder nicht sichergestellt ist, dass die zusätzlichen Dienstleistungen bezahlt werden. Leistungen, die vom Beschenkten oder Dritten nicht angenommen werden, berechtigen nicht zur Reduktion des Honorars der Wunschagentur Dschini bzw. zu Schadensersatzansprüchen.
- Die von der Wunschagentur Dschini zur Verfügung gestellten Gegenstände bleiben im Eigentum der Wunschagentur Dschini. Beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände müssen zum Neuanschaffungspreis ersetzt werden. Dem Auftragnehmer werden jedoch nur die Reparaturkosten in Rechnung gestellt, wenn nach der Reparatur die beschädigten Gegenstände gleichwertig gegenüber dem Zustand vor der Übergabe an den Auftraggeber sind bzw. sein werden.
- Die Wunschagentur Dschini ist berechtigt, kleinere Änderungen des Ablaufs im Sinne des Ziels der Veranstaltung zu genehmigen, wenn Umstände, die vorher nicht bedacht worden sind oder sonstige Umstände eine Veränderung sinnvoll erscheinen lassen.
- Beanstandungen an den Leistungen müssen unverzüglich erfolgen, so dass noch eine Nachbesserung erfolgen kann. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Eine Übertragung der vertraglichen Pflichten an einen anderen Auftraggeber bedarf der Zustimmung der Wunschagentur Dschini. Eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist bis 21 Tage vor der Leistungserbringung möglich. Bereits entstandene Kosten sowohl der Wunschagentur Dschini (Teilhonorar, Fahrtkosten u. a.) als auch der Unternehmen/Dienstleister, die in den Auftrag einbezogen wurden (Stornogebühren für Künstleragenturen etc.) muss der Auftraggeber tragen. Diese sind sofort fällig.
- Die Wunschagentur Dschini haftet nur, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können. Die Haftungssumme ist auf das Agenturhonorar für die Wunscherfüllung beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Folgeschäden bzw. positiven Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Die Wunschagentur Dschini kann weitere Leistungen verweigern, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen entsprechend dem Auftrag nicht einhält, insbesondere die Zahlungen nicht erfolgen. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber der Wunschagentur Dschini den Zweck der Veranstaltung nicht richtig beschrieben hat und die Durchführung des Auftrages damit für die Wunschagentur Dschini unzumutbar wird. Eine derartige Leistungsverweigerung berechtigt nicht zur Reduktion des vereinbarten Honorars.
- Alle von der Wunschagentur Dschini zur Verfügung gestellten Konzepte und Unterlagen unterliegen zudem dem Urheberrechtsschutz. Die Verwendung der Konzepte, Unterlagen und sonstigen urheberrechtlichen Ideen können nur mit Zustimmung der Wunschagentur Dschini für andere Zwecke und Veranstaltungen verwendet werden. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Wunschagentur Dschini vom Auftraggeber entweder ein entsprechendes Honorar verlangen oder die Nutzung durch einstweilige Verfügung untersagen lassen. Der Auftraggeber muss die Kosten der Durchsetzung der Ansprüche des Auftragnehmers übernehmen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam oder eine Lücke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein, so bewirkt das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinn der Allgemeinen Geschäftsbedingungen am besten entspricht.
- Die Auftragsannahme wird erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die Wunschagentur Dschini wirksam. Die Bestätigung kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Änderungen der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies ist auch durch Anlagen zum Auftrag möglich, die per Fax oder auch per E-Mail bestätigt werden können, wenn hierdurch Unterzeichner identifiziert werden kann.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Wunschagentur Dschini, wenn nicht ausdrücklich andere Gerichtsstände zulässig bzw. bestimmt werden. Es gilt deutsches Recht auch für die Frage des Zustandekommens des Vertrags, wenn ausländische Dienstleister oder Lieferanten einbezogen werden.
5. Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Dresden, im Mai 2018